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Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 09.06.2026 · orientiert an WCAG 2.1 AA und EN 301 549

SundPark Media ist bemüht, die Website sundwolke.de barrierefrei zugänglich zu gestalten. Diese Erklärung geben wir freiwillig ab: Als Kleinstunternehmen im Sinne des § 3 Abs. 3 BFSG sind wir für unsere Dienstleistungen von den gesetzlichen Barrierefreiheitspflichten ausgenommen — den Anspruch an gute Zugänglichkeit setzen wir dennoch um.

Stand der Vereinbarkeit

Die Website ist mit WCAG 2.1 AA weitgehend vereinbar. Uns sind derzeit keine wesentlichen nicht barrierefreien Inhalte bekannt. Sollten einzelne Ausnahmen auffallen, beheben wir sie zeitnah.

Maßnahmen, die wir umsetzen

  • Semantisches HTML mit klarer Überschriftenstruktur und Landmark-Bereichen
  • Sichtbare Tastatur-Fokus-Markierungen, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur
  • Ausreichende Farbkontraste nach WCAG 2.1 AA
  • Aussagekräftige Alternativtexte für informative Grafiken
  • Respektieren der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren" (prefers-reduced-motion)
  • Lokale Schriften, kein Tracking, keine Drittanbieter-Skripte

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 09.06.2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontakt

Sind dir Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen, oder benötigst du Informationen in einer zugänglichen Form? Melde dich gern:

Wir antworten persönlich und kümmern uns um eine Lösung.

Marktüberwachung (BFSG)

Die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG wird bundesweit durch die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) überwacht: